Apple Reparaturen für Kunden aus der Schweiz.

Apple Reparatur für unsere Kunden aus der Schweiz.

Bitte beachten Sie das wenn Sie Waren in die EU exportieren oder importieren, auch wenn es nur für eine Reparatur ist, eine Verzollung nötig wird.

Wenn Sie die Möglichkeit haben Ihr MacBook oder Ihren iMac über Freunde oder Famile aus dem Nachbarland Deutschland, Österreich oder Frankreich zu versenden und empfangen können, wird keine Zollabfertigung nötig.

Senden Sie uns Ihren Rechner aus der Schweiz dann legen Sie bitte unbedingt eine Proforma-Rechnung für den Zoll mit bei. Schreiben Sie Ihre Adresse als Aussteller auf den Beleg, unsere Adresse als Empfänger. Als Rechnungsposition dann bitte entweder „Notebook defekt zur Reparatur“ oder „Computer defekt zur Reparatur“. Geben Sie einen Warenwert von maximal 120,00 Schweizer Franken an. Damit entfällt die Zollgebühr die wir entrichten und weiterberechnen müssen auf Null und es müssen keine aufwendigen Formalismen durchgeführt werden.

Die Proforma Rechnung muß für den Zoll von außen sichtbar und erreichbar sein, also am besten mit einer Beleghülle außen befestigen.

Senden Sie bitte unbedingt mit DHL, denn DHL hat von uns einen Auftrag zur Zollabwicklung. Müssen wir Ihr Gerät am Zoll abholen kommt eine Arbeitsstunde nur dafür auf Ihre Reparaturrechnung.

Gibt es die Möglichkeit des Rückversands an eine Adresse außerhalb der Schweiz dann schreiben Sie uns diese bitte auf den beigelegten Reparaturschein. Dies erspart Ihnen dann die Verzollung der Reparaturkosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer in der Schweiz.